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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Hinweis gemäß § 33 BDSG: Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert. Die ergänzenden Geschäftsbedingungen sind unterteilt in allgemeine und besondere Bedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zu den allgemeine Geschäftsbedingungen. Die ergänzenden Bedingungen beziehen sich auf alle Arten von Aufträgen und sind daher für jeden Auftraggeber von Bedeutung, die besonderen Bedingungen enthalten spezielle Regelungen zu den dort jeweils genannten Produkten.

 

Allgemeine Bedingungen
1.
Mit Unterzeichnung des Angebots erteilt der Auftraggeber einen rechtsverbindlichen, unwiderruflichen Auftrag (Angebot) für die dort aufgeführten Leistungen. Soweit der Auftrag von Vema Marketing und Design nicht schriftlich als angenommen bestätigt wird, gilt der Auftrag als angenommen, wenn er nicht spätestens binnen 4 Wochen von Vema Marketing und Design abgelehnt wird.
 

2.
Die Vema Marketing und Design ist berechtigt, bei Erbringung seiner Leistungen Dritte als (Sub-) Auftragnehmer einzusetzen.


3.
Die Agentur Vema Marketing und Design ist berechtigt, die Annahme oder die Ausführung von Aufträgen abzulehnen, wenn deren Inhalt oder Form gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften verstößt oder der Agentur Vema Marketing und Design aus sonstigen Gründen nicht zumutbar ist (z.B. wegen Verstoß gegen religiöse und politische Neutralität, wegen absehbarer – auch nur vorübergehender – Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers oder weil der Auftraggeber der Agentur Mayer Marketing gegenüber mit fälligen Zahlungen, auch aus anderen bei der Mayer Marketing getätigten Aufträgen, in Verzug ist). Vema Marketing und Design ist zu einer Prüfung der gewünschten Inhalte nicht verpflichtet. Der Auftraggeber gewährleistet, dass von ihm zur Vertragserfüllung gestellte Vorlagen, Unterlagen oder Daten frei von Rechten Dritter und für das Herstellungsverfahren von Vema Marketing und Design geeignet sind. Er stellt Vema Marketing und Design von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere Wettbewerbs-, Urheber-, marken- und namensrechtlicher Art, sowie von den Kosten einer etwaigen Rechtsverteidigung, frei. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit Vema Marketing und Design die vertraglich vereinbarten Leistungen durchführen kann. Insbesondere wird er alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen erteilen. Bei trotz Fristsetzung nicht rechtzeitig vom Auftraggeber gestellten erforderlichen Unterlagen ist Vema Marketing und Design berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Inhalt insoweit nach eigenem Ermessen zu gestalten. Falls Vema Marketing und Design Extraaufwand betreiben muss, der durch unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entsteht, werden die Kosten dafür dem Auftraggeber gemäß aktueller Preisliste in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber stellt Vema Marketing und Design aus allen Ansprüchen Dritter frei, die die beauftragten Auftragsinhalte oder Anwendungen betreffen. Werden Verstöße gegen Vorschriften oder Rechte gerügt, ist Vema Marketing und Design nach pflichtgemäßer Prüfung berechtigt, seine Leistung ohne Auswirkung auf die vereinbarte Vergütung einzustellen.
 

4.
Werbeagenturen als Auftraggeber für deren Kunden sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen gegenüber ihren Kunden an die Preisliste von Vema Marketing und Design zu halten. Sie erhalten eine Agenturprovision nur, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart ist und nur in dieser Höhe. Vema Marketing und Design ist durch den Auftrag einer Werbeagentur nicht gehindert, mit dem Kunden der Werbeagentur eine Abänderung der von der Werbeagentur für ihn beauftragten Leistung zu vereinbaren, soweit damit nicht der Zahlungsanspruch der Werbeagentur gegenüber dem Kunden beeinträchtigt wird. Die Werbeagentur ist nicht berechtigt, Leistungen von Vema Marketing und Design , die im Rahmen dieses Vertrags erbracht wurden, selbst oder für den Kunden zu verwerten oder auf Dritte zu übertragen.

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5.
Vema Marketing und Design haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, für den Ersatz von Schäden nur insoweit, als ihr, seinen leitenden Angestellten oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen oder der Schaden auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen ist. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Vema Marketing und Design nur, soweit es sich um eine den Vertragszweck gefährdende Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. In diesem Fall ist die Haftung auf typische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden begrenzt. Soweit der Auftraggeber Kaufmann ist, haftet Vema Marketing und Design für grobes Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung ebenfalls auf typische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine weitergehende Haftung von Vema Marketing und Design ist ausgeschlossen. Im Fall höherer Gewalt erlischt jede Haftung von Vema Marketing und Design auf Schadenersatz. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Vema Marketing und Design unverzüglich zu informieren, wenn es zu einer missbräuchlichen Nutzung seines Passwortes oder Accounts gekommen ist oder Sie wissen oder befürchten, dass Dritte von seinem Passwort oder Account Kenntnis erlangt haben.
 

6.
Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die vereinbarte Vergütung wie auch vertragsgemäß zu verauslagende Kosten erfolgen entsprechend des abgeschlossenen Vertragsmodelles und den zuGrunde liegenden Zahlungsmodalitäten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Vema Marketing und Design kann die Preise für sämtliche Angebote und Dienstleistungen jederzeit ändern. Die geänderten Preise gelten jeweils für sämtliche nach der Änderung bestellten Angebote und Dienstleistungen. Für die zuvor bestellten Angebote und Dienstleistungen gelten, soweit nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart wird, die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen und bekannt gegebenen Preise.
 

7.
Vema Marketing und Design behält sich vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die von den Parteien zu erfüllenden Hauptleistungspflichten werden von diesen Änderungen unberührt bleiben. Sollte Vema Marketing und Design über eine gültige Kontaktadresse verfügen, werden die geänderten Bedingungen den Auftraggebern rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber der Geltung den neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der oben genannten Änderungsmitteilung, gelten die geänderten Nutzungsbedingungen als angenommen. Die Änderungsmitteilung wird einen Hinweis auf die Möglichkeit und Frist des Widerspruchs sowie die Bedeutung bzw. Folgen des Unterlassens eines Widerspruches enthalten.
 

8.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Landsberg am Lech, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist. Diese Vereinbarung des Gerichtsstandes gilt auch, wenn der Wohnsitz des Auftraggebers unbekannt oder im Ausland ist. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Teil B – (besondere Bedingungen)

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I. Domain- und Hostingleistungen

1.

Eine von Vema Marketing und Design zu beantragende Domain ist erst mit schriftlicher Bestätigung einer Registrierungsstelle verfügbar. Marketing Mayer haftet deshalb weder für die Verfügbarkeit der beabsichtigten Domain noch für deren tatsächliche oder rechtliche Unbedenklichkeit. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass durch die Registrierung bzw. Konnektierung der Domain und deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt oder gesetzwidrige Zwecke verfolgt werden. Er stellt Vema Marketing und Design insoweit aus allen Ansprüchen Dritter sowie den Kosten einer Rechtsverteidigung frei.

 

2.

Vema Marketing und Design führt eine beauftragte Anmeldung und Registrierung von Domains im Namen und Auftrag des Auftraggebers durch und lässt diesen bzw. dessen gesetzlichen Vertreter als Domain-Inhaber (admin-c) der jeweiligen Domain eintragen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Will der Auftraggeber, dass seine Domain nach Vertragsende von einem anderen Nutzer oder Provider übernommen wird, ist er zur rechtzeitigen Abgabe der erforderlichen Erklärungen verpflichtet.

 

3.

Die Agentur weist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, dass die Nichtzahlung fälliger Domain- und Hostinggebühren durch den Auftraggeber Nachteile im Hinblick auf seine Inhaberschaft an der Domain bis hin zum Verlust der Domain mit sich bringen kann. Für solche Nachteile bei Nichtzahlung durch den Auftraggeber kann Mayer Marketing nicht verantwortlich gemacht werden.

 

4.

Vema Marketing und Design ist nicht für die Datensicherung etwaiger auf einem externen virtuellen Server gespeicherten Daten verantwortlich.
Soweit Daten auf einen virtuellen Server übermittelt werden, stellt der Auftraggeber Sicherungskopien her. Im Fall des Datenverlustes ist der Auftraggeber verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an Vema Marketing und Design zu übermitteln.

 

5.

Vema Marketing und Design weist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach derzeitigem Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Auftraggeber weiß, dass der Provider die auf dem Webserver gespeicherten Inhalte und Daten des Auftraggebers aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann bzw. Dritte unbefugt in die Netzsicherheit eingreifen können oder den Nachrichtenverkehr kontrollieren können. Der Auftraggeber ist deshalb insoweit für die Sicherheit seiner eingespeisten Daten und Inhalte selbst verantwortlich.

 

6.

Vema Marketing und Design haftet nicht dafür, dass ein externer virtueller Server für einen bestimmten Dienst oder eine bestimmte Software geeignet oder dafür permanent verfügbar ist. Für Störungen innerhalb des Internets haftet Vema Marketing und Design ebenso wenig, wie für alle Schäden, die durch Störungen oder Fehler verursacht werden, die von Vema Marketing und Design nicht zu vertreten sind. Vema Marketing und Design behält sich vor, Inhalte oder Programme des Auftraggebers, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten oder die gegen gesetzliche bzw. behördliche Vorschriften verstoßen oder die aus sonstigen Gründen unzulässig oder unzumutbar sind, zu sperren oder deren Betrieb zu unterbinden.

 

7.

Der Auftraggeber erstattet Vema Marketing und Design zusätzlich zur vereinbarten Vergütung sämtliche im Rahmen zur Erbringung der Vertragsleistung anfallenden Gebühren und für den Auftraggeber zu verauslagenden Kosten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Auftraggeber hat Vema Marketing und Design auch solche Kosten zu erstatten, die dieser wegen etwaiger Verletzung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers entstehen.

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II. Agentur- und Gestaltungsleistungen

1.

Die Ansicht einer durch Vema Marketing und Design auftragsgemäß erstellten Agentur- und Gestaltungsleistung zum Zweck der Freigabe durch den Auftraggeber erfolgt online im Internet. Bei Druckaufträgen istVema Marketing und Design zur Übermittlung von Korrekturabzügen nicht verpflichtet. Die Freigabe jeglicher beauftragter und von Vema Marketing und Design erstellter Agentur- und Gestaltungsleistungen gilt als erteilt, soweit der Auftraggeber dieser nicht nach deren Übermittlung binnen 8 Tagen online oder schriftlich gegenüber Vema Marketing und Design widerspricht. Änderungen des ursprünglich beauftragten Inhaltes bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von Vema Marketing und Design; gleiches gilt für nachträgliche Änderungen des Inhalts durch den Auftraggeber selbst nach Freischaltung bzw. Freigabe der Agentur- und Gestaltungsleistung, soweit diese Veränderungsmöglichkeit durch den Auftraggeber nicht bereits Vertragsinhalt ist.

 

2.

Der Auftraggeber räumt Vema Marketing und Design das Recht ein, ein Logo von Vema Marketing und Design und einen Urheberhinweis in die Agentur- und Gestaltungsleistung einzubinden und diesen, wenn dies möglich ist, gegebenenfalls mit der Website von Vema Marketing und Design zu verlinken. Der Auftraggeber wird alle Schutzvermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für in einem etwaigen Quellcode angebrachte Hinweise auf den Urheber. Dies ändert nichts daran, dass der Auftraggeber für den Inhalt der erstellten Gestaltung nach Freigabe selbst haftet und Vema Marketing und Design aus allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter freistellt. Vema Marketing und Design hat das Recht, die beauftragte Vertragsleistung oder Vorstufen dazu, auch soweit sie vom Auftraggeber dazu gestellten Vorlagen beinhaltet, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere auch in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und, wenn dies möglich ist, dazu entsprechende Links in ihrem Internetauftritt zu setzen.

 

3.

Eine von Vema Marketing und Design erstellte Agentur- und Gestaltungsleistung ist regelmäßig urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber ist deshalb ohne schriftliche Zustimmung von Vema Marketing und Design nicht berechtigt, diese Inhalte anderweitig selbst zu nutzen oder zu verwerten oder nach Vertragende bei einem anderen Anbieter oder Dritten weiter zu nutzen oder benutzen zu lassen. Die Urheberrechte und die urheberrechtlichen Nutzungsrechte verbleiben bei Vema Marketing und Design, soweit nichts anderes vereinbart.

 

4.

Verzögerungen durch den Kunden. Sollte der Auftraggeber nicht innerhalb der vereinbarten Frist auf Anfragen, Rückfragen oder Anforderungen reagieren oder die erforderlichen Daten nicht rechtzeitig bereitstellen, so behält sich Vema Marketing und Design das Recht vor, die betroffene Aufgabe nicht zu bearbeiten. Unabhängig davon, ob die Aufgabe bearbeitet wurde oder nicht, werden in einem solchen Fall die vereinbarten Gebühren gemäß dem gültigen Vertrag fällig. Dies umfasst die Blockierung der Arbeitszeit der Mitarbeiter, die für die Bearbeitung der Aufgabe vorgesehen war.

Vema Marketing und Design behält sich das Recht vor, zusätzliche Kosten für Verzögerungen seitens des Auftraggebers in Rechnung zu stellen, falls dadurch zusätzlicher Aufwand oder Ressourcen erforderlich sind. Jegliche Verzögerung seitens des Auftraggebers entbindet Vema Marketing und Design von der Einhaltung vereinbarter Fristen und kann Auswirkungen auf den Zeitplan und die Qualität der erbrachten Leistungen haben.

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III. Suchmaschinenoptimierung SEO

1.

Gegenstand des Vertrages der Suchmaschinenoptimierung ist die Umsetzung von OnPage- und OffPage-Maßnahmen, die der besseren Auffindbarkeit der Website bei Google.de dienen.

 

2.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine eigenständigen OnPage- oder OffPage-Optimierungen (unkontrollierter, nicht natürlicher Linkaufbau) ohne Absprache mit Vema Marketing und Design durchzuführen. Vema Marketing und Design übernimmt keine Haftung für OnPage-Veränderungen auf der Webseite des Auftraggebers. Der Auftraggeber verpflichtet sich – sofern nicht anders vereinbart – Vema Marketing und Design Zugang zu sogenannten Trackingtools (bspw. ETracker, Google-Analytics), FTP-Zugriff und/oder CMS-Zugang (bspw. Joomla, WordPress, Typo3) während der gesamten Vertragslaufzeit zu gewähren. Ein Redesign (Neugestaltung) der Website des Auftraggebers oder eine Überarbeitung der Seitenstruktur werden nicht ohne vorherige Absprache mit Vema Marketing und Design durchgeführt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Vertragsbeginn sämtliche Domains zu nennen, welche seine Webpräsenz wiedergeben. Sollte Vema Marketing und Design von Seiten des Auftraggebers keinen Zugang zum Tracking-Tool, kein FTP-Zugriff und /oder CMS-Zugang gewährt werden, trägt der Auftraggeber eventuell anfallende Kosten durch Aufwendungen eines Dritten (z.B. Internetagenturen oder Provider).

 

3.

Das Google-Ranking und damit die Entwicklung der Website wird durch Vema Marketing und Design regelmäßig überwacht und durchgeführt. Maßgeblich ist hierbei – sofern nicht anders vereinbart – der Index von Google Deutschland (google.de).

 

IV. Google AdWords-Werbung SEA

1.

Gegenstand des Vertrages ist die Erstellung und Buchung von Werbekampagnen für Google AdWords zu ausgewählten Keywords für den Auftraggeber.

 

2.

In dem in Auftrag gegebenen Werbebudget ist eine Service-Pauschale für die Kontenerstellung, die Anzeigentext- und Suchworterstellung sowie für regelmäßige Optimierungsmaßnahmen und Auswertungen enthalten.

 

3.

Vema Marketing und Design übernimmt keine Gewährleistung im Hinblick auf eine bestimmte Platzierung der Anzeige und den Preis pro Klick. Aufgrund verschiedener Einflussfaktoren und der damit einhergehenden Änderungen durch Google können diese variieren. Der jeweilige Auftrag läuft nur solange bis das zur Verfügung gestellte Budget verbraucht worden ist.

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AGB von Vema Marketing und Design

Zu den in den Angeboten von Vema Marketing und Design aufgeführten Leistungen werden folgende Punkte zwischen Auftraggeber und Vema Marketing und Design verpflichtend vereinbart:

 

1. Verpflichtungen

Der Auftraggeber verpflichtet sich zur vereinbarungsgemäßen pünktlichen Zahlung bei ordnungsgemäßer, auftragsgermäßer Leistung.

 

2. Angebot und Abschluss

Angebote sind freibleibend. Die Annahme des Auftrages sowie mündliche, telefonische oder durch Mitarbeiter von Vema Marketing und Design getroffene Vereinbarungen werden nur rechtswirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

 

Monatliche Aufgaben:
Die monatlichen Aufgaben haben eine Mindestlaufzeit von drei Monaten und verlängern sich automatisch um dreiMonate, wenn der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird. Die Kündigungsfrist ist 30 Tage zum Monatsende und ist schriftlich mitzuteilen.
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Einmalige Aufgaben:
100% innerhalb 14 Tage nach Projektabschluss

 

3. Auftragsstornierung

Wird der Auftrag als Ganzes oder – falls vereinbart – einzelne Positionen des Auftrages storniert, werden alle bis zur Stornierung angefallenen Arbeiten und Leistungen abgerechnet. Vema Marketing und Design behält sich vor, Werbeinhalte abzulehnen, wenn diese gegen bestehende Rechtsvorschriften oder Rechte Dritter verstößt (Marken-, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte, usw.), sittenwidrig oder rassistisch sind oder den Interessen von Vema Marketing und Design unzumutbar zuwiderlaufen.

 

4. Stornierung von Personal 

Werden gebuchte Leistungen storniert, so werden alle laufenden Kosten (Hosting, Paid Kampagnen etc.) des Auftragswertes fällig, bis eine Kündigung erfolgen kann. Auftragsstornierungsgebühren beziehen sich – falls nicht anders vereinbart – grundsätzlich nur auf den Auftrag als Ganzes und nicht auf die im Auftrag enthaltenen Einzelpositionen. Werden vereinbarte Leistungen als Ganzes oder in Teilen nicht in Anspruch genommen, besteht – wenn nicht anders vereinbart – weder ein Anspruch auf Gutschrift noch auf Erstattung. Hiervon ausgenommen sind Leistungen nach Aufwand.

 

5. Verspätete Datenanlieferung

Nicht fristgerecht eingehendes Material kann eine ordnungsgemäße Auftragsdurchführung gefährden. Ausfälle/Verarbeitungsmängel, die sich daraus ergeben, können nicht beanstandet werden, es sei denn, sie beruhten auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln Vema Marketing und Design. Bei Überschreitung der in dem Angebot genannten Datenabgabefrist behält sich Vema Marketing und Design vor, eventuell anfallenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Bei verspäteter Anlieferung von Beschriftungsunterlagen behält sich Vema Marketing und Design Preisaufschläge audrücklich vor. Aufschläge belaufen sich auf: mindestens 25% der Kosten der beauftragten SignSpinning Stunden und mindestens 50% der Sign Produktionskosten. Abweichende Abgabefristen oder Absprachen sind nur in schriftlicher Form gültig.

 

6. Ausführung des Auftrages

Das Einsatzpersonal  wird von Vema Marketing und Design entsprechend der Auftragsanforderung ausgewählt. Sollte es während des Einsatzes notwendig sein, andere als im Vertrag vereinbarte Leistungen zu erbringen, so ist dies vorab abzusprechen. Vema Marketing und Design kann aus wichtigen Gründen, die dem Auftraggeber mitzuteilen sind, vor oder während der Ausführung eines Auftrags die Durchführung anderen Personen übertragen als ursprünglich vereinbart. Preisänderungen sind im Laufe einer Durchführung eines einzelnen Auftrages nur möglich, wenn sich die Anforderungen ändern. Vema Marketing und Design behält sich vor, den Auftrag aus wichtigem Grund (drohender Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz des Auftraggebers) oder bei nicht vereinbarungsgemäßer Zahlung nicht auszuführen, wobei dies den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungspflicht entbindet.

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7. Leistungsgarantie

Mängel der Leistung sind in schriftlicher Form binnen zwei Wochen nach Leistungserbringung bei Vema Marketing und Design (haftungsbeschränkt) anzuzeigen, andernfalls erlöschen etwaige Ansprüche.

 

8. Haftung

Vorbehaltlich anderer als in diesen AGB getroffener Regelungen haftet Vema Marketing und Design (haftungsbeschränkt) auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Insbesondere wenn das Einsatzpersonal während der Aktion den Weisungen des Auftraggebers unterliegt, haftet Vema Marketing und Design (haftungsbeschränkt) nicht für eventuell entstehende Schäden. Eventuelle Ansprüche verjähren innerhalb einer Frist von 3 Monaten gerechnet ab Ende der Leistungserbringung. Ein dem Auftraggeber zustehen der Schadensersatzanspruch besteht maximal in Höhe der vereinbarten Vergütung des Teils der Leistung, der nicht vertragsgemäß erbracht worden ist. Wird Vema Marketing und Design (haftungsbeschränkt) selbstverschuldet die Leistungserbringung unmöglich, so kann der Auftraggeber Schadensersatz verlangen. Dieser ist begrenzt auf die Vergütung für den Teil der Leistung, der selbstverschuldet nicht erbracht werden konnte. Anderweitige und darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind in Fällen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung insbesondere wegen höherer Gewalt, Wetter, Krankheit, Streik oder Aussperrung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der,groben Fahrlässigkeit gehaftet wird.

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9. Abrechnung

Die Abrechnung des Auftrages, insbesondere der Vergütung der zum Einsatz gebrachten Personen, erfolgt aus schließlich durch Vema Marketing und Design (haftungsbeschränkt) und ist – wenn nicht anders vereinbart – 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Eine detaillierte Einzelabrechnung der vereinbarten Fahrtzeiten, Pausen, Schulungszeiten, km-Geld usw. ist aufgrund vieler Einzelpositionen und dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand wirtschaftlich nicht sinnvoll. Falls diese dennoch vom Auftraggeber gewünscht wird, muss sie vor der Auftragserteilung gesondert vereinbart werden. Diese Leistung wird nach Aufwand berechnet.

 

10. Konkurrenzschutz

Die von Vema Marketing und Design eingesetzten Personen dürfen für die Dauer von 18 Monaten nach Beendigung des Einsatzes beim Auftraggeber, weder Aushilfsweise noch als feste Mitarbeiter angestellt, bzw. als Subunternehmen beauftragt oder an Dritte vermittelt werden. Für jeden Fall des Verstoßes ist eine Konventionalstrafe von 3.000 Euro pro Person vereinbart. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

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11. Sonstige Bedingungen

Der Auftraggeber und Vema Marketing und Design sind berechtigt, alle während der Aktion aufgenommenen Dokumentationen, einschließlich Bild- und Filmmaterial uneingeschränkt für eigene Werbezwecke und Präsentationszwecke zu nutzen. Diese können eingetragene Marken und Produkte des Auftraggebers beinhalten. Vema Marketing und Design behält sich das Recht vor, den Kunden in sämtlichen Medien als Referenzkunden zu nennen und auf dessen Internet-Seiten zu verweisen.

 

12. Salvatorische Klausel

Sollte irgendeiner der Vereinbarungspunkte dieses Auftrages im Sinne des Angebotes ungültig sein, so berührt dies nicht den Auf-
trag als solchen. Die beiden Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Falle zur Formulierung einer Vereinbarung, die dem Sinne dieser Vereinbarung am nächsten kommt. 

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